Grabler/Stolzlechner/WendlGewO – Kurzkommentar Gewerbeordnung

Verlag Österreich, Wien 2014, 704 Seiten, gebunden, € 145,-

KATHARINARIENER

So häufig wie kaum eine andere Materie der österreichischen Rechtsordnung ist die Gewerbeordnung Novellierungen unterworfen. Allein seit der letzten Auflage des renommierten Großkommentars zur GewO aus dem Jahr 2011 wurden acht teils gravierende Gesetzesänderungen vorgenommen. Wie im Vorwort des vorliegenden Werkes angesprochen wird, hätte eine weitere Überarbeitung des Großkommentars in so kurzer Zeit die Kapazitäten der Autoren überstiegen, eine Aktualisierung schien jedoch – insb aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle BGBl I 2012/51 – unausweichlich, um den Anforderungen der Praxis weiterhin zu genügen; Grabler/Stolzlechner/Wendl machten aus der Not eine Tugend, das Ergebnis ihrer Bemühungen liegt nun in Form eines Kurzkommentars zur GewO vor.

Das Hauptaugenmerk legten die Herausgeber auf den Einbau der neuen Judikatur und Staatspraxis sowie die Erläuterung der neuen Bestimmungen und zentralen Begriffe; betreffend die nicht geänderten Bestimmungen wird auf den Großkommentar verwiesen. Der vorliegende Kommentar 51zeichnet sich durch besondere Benutzerfreundlichkeit aus: Neben dem obligatorischen Abkürzungs- und übersichtlichen Stichwortverzeichnis (und dem nicht zu unterschätzenden Nutzen des inkludierten Einlegebands) stechen insb die „Sternchen“-Fußnoten hervor, derer sich die Herausgeber für die Angabe der jeweils letzten Novelle des betreffenden Paragraphen bedient haben. In der Praxis erweist sich dies als besonders nützlich, um sich einen raschen Überblick über die letzten Neuerungen zu verschaffen. Eingearbeitet wurden neben richtungweisenden Erkenntnissen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts auch Erlässe des BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie Querverweise auf andere relevante Rechtsvorschriften. Insgesamt haben die Herausgeber mit ihrem Erläuterung also ein kompaktes, übersichtliches, für Wissenschaft und Praxis empfehlenswertes Werk vorgelegt.