Boemke/Kursawe (Hrsg)Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
C.H. Beck Verlag, München 2015, XXVI, 845 Seiten, Leinen, € 169,-
Boemke/Kursawe (Hrsg)Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Bei diesem Kommentar zum AN-Erfindungsrecht handelt es sich um das Nachfolgewerk des 1983 in zweiter Auflage erschienen Kommentars von Volmer/Gaul. Es ist eine vollständige Neubearbeitung mit dem Ziel, auf wissenschaftlich hohem Niveau praxisorientierte Erläuterungen zu geben. Autoren sind Wissenschaftler, Rechtsanwälte und Experten des Patentrechtes.
Das Ziel wird mit diesem Buch vollauf erreicht. Es bietet eine umfassende Darstellung des Gesetzes über AN-Erfindungen. Nach Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis findet sich der Gesetzestext und im Anschluss die ausführliche, mit Randziffern versehene Kommentierung nach Paragraphen. Ein Sachverzeichnis beschließt das Werk. Es fehlt einzig ein Abdruck der Richtlinien für die Vergütung von AN-Erfindungen.
Auch nach deutschem Recht hat der Erfinder Anspruch auf „angemessene Vergütung“. Anders als in Österreich werden die Aufgaben und die Stellung des AN im Betrieb ausdrücklich als Parameter für die Bemessung der Vergütung im Gesetz angeführt.
Der Kommentar ist eine Fundgrube für die Beantwortung von Problemstellungen, die sich nach österreichischem Recht genauso wie nach deutschem Recht stellen. Auch wenn der OGH betont, dass die deutschen AN-Erfindungsrichtlinien in Österreich nicht anwendbar sind, orientiert sich die österreichische Rsp und Literatur letztlich doch an diesen. Die verschiedenen Berechnungsmethoden sind in beiden Ländern die gleichen. Einziger Kritikpunkt an dem Werk ist, dass es im Text der zum Teil längeren Kommentierungen teilweise an Hervorhebungen fehlt. Das stört insb bei Lektüre des Kommentars zur zentralen Norm des § 9, der die Vergütung bei Inanspruchnahme der Erfindung regelt und für den österreichischen Rechtsanwender von besonderem Interesse ist. Insgesamt kann aber dieses auf dem Stand vom 30.6.2014 befindliche Werk für einen jedenfalls lohnenden vergleichenden Blick nach Deutschland nur empfohlen werden.