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Regionaler Arbeitsmarkt

ALEXANDERPADILHA DE BRITO

Bei der Frage, ob ein ausreichender regionaler Arbeitsmarkt besteht, handelt es sich um eine im Einzelfall zu beurteilende Rechtsfrage. In der Entscheidung der Vorinstanzen, es gäbe einen ausreichenden regionalen Arbeitsmarkt, wenn in dem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren örtlichen Bereich insgesamt ca 41 Halbtagsstellen aufgeteilt auf fünf Verweisungstätigkeiten, welche die Kl mit ihrem Leistungskalkül noch ausüben könnte, existieren, ist keine aufzugreifende Fehlbeurteilung zu sehen. Auch eine absolute Mindestzahl von vorhandenen Arbeitsplätzen in den einzelnen noch in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten muss nicht festgelegt werden.207