DrsArbeits- und Sozialrecht – Lernen, Üben, Wissen

3. Auflage, Manz Verlag, Wien 2015, XIV, 430 Seiten, broschiert, € 61,-

WOLFGANGKOZAK

Nunmehr ist bereits die dritte Auflage des Lehrbuchs für das Arbeits- und Sozialrecht von Monika Drs erschienen. Nach dem Vorwort der Autorin wurde die Neuauflage durch die mannigfaltige Tätigkeit des Gesetzgebers ermöglicht und notwendig. Das bereits an dieser Stelle vom Rezensenten gewürdigte Konzept wurde beibehalten und ist immer noch beeindruckend.

Bei der neuerlichen Lektüre des Lehrbuches überrascht die von der Autorin durchgehaltene Straffheit und Kürze der Stoffdarstellung. Die Älteren unter den LeserInnen erinnern sich vielleicht noch an die Geschichtsserie des Kinderprogramms der Fernsehsendung „Es war einmal ... Der Mensch“. Deren Refrain des Titelsongs von Udo Jürgens könnte als Pate für das Konzept gestanden sein: „1000 Jahre sind ein Tag“. So nimmt der Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Arbeitsrechts und – in kursorischer Weise – des Sozialversicherungsrechts knapp eineinhalb Buchseiten in Anspruch.

Aber zurück zum Buch: Die Besprechung der neuen Auflage erlaubt mir, den Fokus auf andere Themen des Lehrbuches zu lenken, die noch nicht Thema der letzten Rezension waren.

Der Kanon der Darstellung im Aufbau unterscheidet sich insofern von anderen Darstellungen, dass die Einleitungskapitel bereits Rechtsdurchsetzungsinstitutionen sowie Verwaltungsbehörden umfassen. Trotz der gestrafften Darstellung könnte vielleicht in einer nächsten Auflage der Hinweis aufgenommen werden, dass die Verwaltungsgerichte auch in Dienstrechtssachen für öffentlich-rechtliche Bedienstete sowie arbeitslosenversicherungsrechtlichen Fragen und nicht nur in Verwaltungssachen nach ASVG zuständig sind.

Den Lerninhalt begleiten zahlreiche Beispiele, die in ihrer Einfachheit, Eindeutigkeit und Einprägsamkeit der Autorin sicher einiges Kopfzerbrechen bereitet haben müssen. Auch „ältere Semester“ im Arbeits- und Sozialrecht regen einige der Beispiele zu engagierten Diskussionen über die Lösung an. Ebenso gelungen sind die informativen, übersichtlichen Tabellen.

Die vielfältigen Verknüpfungen arbeitsrechtlicher Themenstellungen mit der sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung vermitteln einen Gesamtüberblick, der bei der von Drs angestrebten Kürze erstaunlich ist. So ist dem Anspruch an eine Gesamtdarstellung auch die Kurzdarstellung des Arbeitslosen- und Arbeitsvermittlungsrechts geschuldet. Im Vergleich dazu fällt die Schilderung des „Ausländerbeschäftigungsrechts“ von Drittstaatsangehörigen in seiner Komplexität ausführlich aus. Ergänzt wird das Lehrbuch um einen Crashkurs bezüglich der Aspekte des Arbeitseinsatzes mit Auslandsberührung. Wie bisher ergänzt eine Lernplattform im Internet das „analoge“ Buch.

Somit soll auch die Beurteilung kurz und bündig ausfallen: sehr gut! Möge die Beschäftigung mit diesem Buch für EinsteigerInnen das Interesse und die Themenvertiefungslust mehren.