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Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zum Arzt im Krankenstand

CHRISTAMARISCHKA

Der Kl erlitt im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit eine Stichverletzung an der linken Hand. Jahre danach wurde eine Gewebeverdichtung, die sich an der Einstichstelle gebildet hatte, operativ entfernt. Während des Krankenstandes fuhr der Kl mit dem Auto zum Hausarzt zur Kontrolle und zum Verbandwechsel. Auf dem Heimweg vom Arzt nach Hause verunfallte er und wurde schwer verletzt.

Das Erstgericht wies die Klage auf Leistung einer Versehrtenrente ab. Das Berufungsgericht gab der gegen diese E gerichteten Berufung nicht Folge. Der OGH wies die dagegen erhobene außerordentliche Revision mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.

Nach stRsp bedarf es für das Bestehen eines Unfallversicherungsschutzes der vorherigen Verständigung des AG über den geplanten Arztbesuch. Auch wenn die ärztliche Untersuchungsstelle direkt von zu Hause aufgesucht wird (zB am Morgen), ist für das Bestehen eines Unfallversicherungsschutzes erforderlich, dass der Arztweg im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Weg von oder zur Arbeitsstätte steht. Auch der Umstand, dass der Arztbesuch im gegenständlichen Fall der Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft gedient hat, vermag an der ständigen Judikatur, die in diesen Fällen das Bestehen eines Unfallversicherungsschutzes ablehnt, nichts zu ändern.