Brodil/Risak/WolfArbeitsrecht in Grundzügen
8. Auflage, LexisNexis Verlag, Wien 2013, 264 Seiten, € 43,-
Brodil/Risak/WolfArbeitsrecht in Grundzügen
Das bereits in achter Auflage erschienene Lehrbuch wendet sich sowohl an Studierende an Universitäten und Fachhochschulen wie auch an arbeitsrechtlich interessierte „Nichtjuristen“. Als gewisses Alleinstellungsmerkmal darf es für sich verbuchen, eines der wenigen Lehrbücher des arbeits- und sozialrechtlichen Spektrums zu sein, das nicht auch das Sozialrecht zumindest streift, sondern sich einzig und allein dem Arbeitsrecht widmet. Der akademische Anspruch ist insofern nicht zu übersehen, als das Werk auf Praxisbeispiele oder Kontrollfragen zur Erleichterung oder Überprüfung des zu erfassenden Stoffs verzichtet und sich mit der komprimierten und genauen Vermittlung des Rechtsgebiets beschäftigt. In klassischer Abfolge führt das Lehrbuch durch die wesentlichen Bereiche des kollektiven und des Individualarbeitsrechts. In übersichtlicher Gliederung und steter Anführung der notwendigen Rechtsnormen – um wohl auch den Blick in diese zu motivieren – begleitet einen der Fließtext, zu dem der Fußnotenapparat in einem ausgewogenen Verhältnis steht.
Es handelt sich um ein fachlich auf hohem Niveau stehendes Werk, das den Lesern zuverlässige und kompakte Information aus dem Arbeitsrecht bietet. Kritik möchte man allenfalls an mancher Schwerpunktsetzung üben, die „Praktiker“, an die sich die Autoren im Vorwort auch ausdrücklich wenden, die vielleicht etwas zu untergewichtige oder eher beiläufige Behandlung der freien Dienstverträge beklagen lassen könnte. Hier hätte eine übersichtliche Zusammenstellung der Abgrenzungskriterien zum Arbeits- und Werkvertrag (und nicht zu Auftrags-, Miet- und Gesellschaftsvertrag wie im Buch) wie auch der „Umdeutungsjudikatur“ nicht geschadet. Dies gilt auch für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung, den man übersichtlicher und ausführlicher darstellen hätte können. Erfahrungsgemäß ist es gerade auch das Gebiet der atypischen Arbeitsverträge, das für Studierende (eine weitere explizite Zielgruppe der Autoren) aus eigener Betroffenheit von großem Interesse ist. Im Gegenzug hätte man die Gewichtung an der für „Grundzüge“ etwas zu breit ausgeführten Darstellung des Betriebspensionsrechts sowie des Betriebsübergangs ausbalancieren können. Hier hätte wohl eine überblicksweise Darstellung mit dem ohnehin notwendigen Hinweis, im „Ernstfall“ Spezialliteratur zu diffizilen Fragestellungen zu bemühen, genügt.
Alles in allem kann man das Lehrbuch zum Arbeitsrecht sehr empfehlen, da es sich mit Prägnanz und Kompaktheit an ein breites und sichtlich zufriedenes Leserpublikum wendet und dabei aber seinen wissenschaftlichen Anspruch nicht aufgibt.