MaratMSchG – Mutterschutzgesetz – Kommentar

Linde Verlag, Wien 2015, 256 Seiten, Leinen, € 58,-

BIANCASCHRITTWIESER

Der Kommentar zum MSchG ist in der ersten Auflage im Linde Verlag mit Stand 1.9.2015 erschienen. Strukturiert ist er klassisch. Die Paragrafen werden einzeln kommentiert. Inhalts- und Stichwortverzeichnis ermöglichen es den LeserInnen, sich rasch in der Materie zurechtzufinden.

Ziel des Kommentars ist es, AG, BetriebsrätInnen, Präventivfachkräften, aber auch AN eine Hilfestellung bei der Anwendung des MSchG zu bieten. Es konzentriert sich inhaltlich stark auf die Bestimmungen zum Schutz der AN am Arbeitsplatz als werdende oder stillende Mütter sowie nach der Geburt eines Kindes.

Guten Überblick bietet der Kommentar jedenfalls, was den Bereich der verbotenen Arbeiten nach §§ 4 ff MSchG anlangt (Verbot schwerer körperlicher Arbeiten und Arbeiten, die nach der Art des Arbeitsvorgangs, der verwendeten Arbeitsstoffe oder Arbeitsgeräte für den Organismus der werdenden Mutter oder für das Kind schädlich sind). Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Kündigungs- und Entlassungsschutz, befristete Dienstverhältnisse) wird auf Judikatur und Literatur Bezug genommen. Hingegen werden die Regelungen der Elternkarenz nach §§ 15 ff und der Elternteilzeit nach §§ 15h ff samt Verfahren zur Durchsetzung nur in Grundzügen erläutert. Leider sind im Kommentar die Änderungen im MSchG/VKG, die mit 1.1.2016 in Kraft getreten sind, nicht enthalten (BGBl I 2015/149, Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/162, Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/152). Diese sind im Wesentlichen: die Einbeziehung von arbeitnehmerähnlichen freien DN in das individuelle und absolute Beschäftigungsverbot (§ 1 Abs 5, § 3, § 5 Abs 1 und 3 MSchG) sowie die Verankerung eines Motivkündigungsschutzes (§ 10 Abs 8 MSchG), ein Kündigungs- und Entlassungsschutz bis vier Wochen nach einer Fehlgeburt (§§ 10 Abs 1a, 12 Abs 1 MSchG), die Änderung betreffend den Anspruch auf Entgeltfortzahlung vor und nach der Geburt eines zweiten Kindes (§ 14 Abs 2 MSchG und § 8 Abs 4 AngG), ein Rechtsanspruch auf Karenz und Elternteilzeit für Pflegeeltern bei unentgeltlicher Pflege auch ohne Adoptionsabsicht (§ 15c Abs 1, 2 Z 1, Abs 3 MSchG und § 5 Abs 1, 2, 4 und 5 VKG), die Einführung einer Arbeitszeitbandbreite bei der Elternteilzeit (§§ 15h Abs 1, 15i, 15j Abs 2, § 10 MSchG und §§ 8 Abs 1, 8a, 8b Abs 2, 10 VKG), die gesetzliche Verankerung eines „Zweiten Meldezeitpunktes“ für die Elternkarenz (§ 15 Abs 3 MSchG und § 2 Abs 5 VKG) sowie die Klarstellung im Väter-Karenzgesetz (VKG), dass auch Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, Elternkarenz und Elternteilzeit in Anspruch nehmen können.

Das VKG und das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) sind im Kommentar zwar abgebildet, auf eine Kommentierung wurde aber aufgrund der Schwerpunktsetzung gänzlich verzichtet.

Gesamt betrachtet bietet der Kommentar einen guten Überblick über die Schutzbestimmungen für schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz sowie nach einer Entbindung. Vertiefendere Erläuterungen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind allerdings in anderen Kommentaren nachzuschlagen. Leider hat die Autorin auf den von vielen ExpertInnen empfohlenen gendergerechten Sprachgebrauch (www.bmgf.gv.at) verzichtet, obwohl der inhaltliche Schwerpunkt des Kommentars im Bereich des Mutterschutzes liegt, der ausschließlich Frauen betrifft.