Burger/Mair/WachterSozialrecht Basics

3. Auflage, Jan Sramek Verlag, Wien 2015, XIII, 286 Seiten, broschiert, € 29,90

FELIXSCHÖRGHOFER

Das bereits bewährte Lehrbuch zum österreichischen Sozialrecht ist in dritter Auflage erschienen. Das Autorenteam aus Innsbruck sieht offensichtlich jede Neuauflage als Gelegenheit, das Buch beständig weiterzuentwickeln.

Die gesetzlichen Neuerungen – ua das Meldepflicht- Änderungsgesetz – wurden gewissenhaft eingearbeitet. Neben der inhaltlichen Überarbeitung wurde aber auch das besondere Layout, das bereits in den Vorauflagen ein Alleinstellungsmerkmal des Lehrbuchs war, weiter verbessert. In den Text sind wie bisher grau hinterlegte Hinweise, Beispiele und Rechtsprechungszitate eingefügt. In einer Spalte am Seitenrand werden weiterhin wichtige Schlagworte wiederholt sowie Gesetzesbestimmungen und Geschäftszahlen der zitierten Entscheidungen angeführt.

Das didaktische Ziel, den Leser zu einer näheren Befassung mit Normtexten und Entscheidungen anzuregen, wird in der Neuauflage durch das Einfügen von sogenannten „QR-Codes“ verstärkt. Es handelt sich dabei um die etwa auch auf Werbeplakaten anzutreffenden Quadrate aus kleinen schwarzen und weißen Feldern, die ähnlich wie Strichcodes funktionieren.

Diese QR-Codes können mit der Kamera eines Mobiltelefons gescannt werden und führen den Benutzer zu einer hinterlegten Internetadresse, etwa zur Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung im Volltext im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Für das Scannen der QR-Codes ist eine eigene Software erforderlich, es stehen jedoch mehrere kostenlose Programme zur Verfügung. Das Scannen und Abrufen der Entscheidungen und der Gesetzesbestimmungen im Internet funktioniert problemlos.

Für einige Leser wird das im Vergleich zum selbständigen Aufrufen von Entscheidungen und Gesetzesbestimmungen im Internet keine Erleichterung darstellen. Zielgruppe sind vermutlich Studierende, die in einer Bibliothek lernen und nur mit ihrem Smartphone ausgestattet sind. Diese können die QRCodes scannen und sind dann nicht bloß sprichwörtlich, sondern tatsächlich nur mehr einen Knopf- bzw Bildschirmdruck vom Volltext einer Gerichtsentscheidung entfernt. Niederschwelliger kann der Zugang zu Rsp nicht mehr gestaltet werden.

Das Lehrbuch ist auch in seiner dritten Auflage als Lernbehelf uneingeschränkt zu empfehlen.