PichelmayerBerufsausbildungsrecht kompakt – Lehrlingsausbildung in der Praxis

Linde Verlag, Wien 2016, 170 Seiten, kartoniert, € 35,-

MARKUSSCHÜLLER

Die erste Auflage dieses Werkes bietet einen guten Überblick über die wichtigsten Regelungen64 des Berufsausbildungsrechts. Insb wird das Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und Beschränkungen für Jugendliche behandelt. Auch auf die Geltung praktisch äußerst relevanter, jedoch den Lehrvertragsparteien nicht immer bekannten Rechtsgrundlagen wird verwiesen: die Ausbildungsordnungen.

Da das Buch jedoch an Interessenvertretungen, Lehrbetriebe, AusbilderInnen, Lehrlinge und Personen, die eine Ausbilderprüfung ablegen wollen, gerichtet ist, wären mehr konkrete Beispiele sowie Verweise auf einschlägige Judikatur wünschenswert. Beispielsweise wird in den Kapiteln über die vorzeitige Auflösung von Lehrverhältnissen und dem DN-Haftpflichtgesetz gänzlich auf konkrete Beispiele und Anführung von Rsp verzichtet, obwohl sich dabei in der Praxis, insb bei der Lösung von Lehrverhältnissen, komplexe Rechtsfragen ergeben können. Das Thema des Mutterschutzes im Lehrverhältnis, welches für weibliche Lehrlinge große Relevanz bekommen kann, wäre durchaus ausbaufähig.

Für eine etwaige Folgeauflage würde sich deshalb anbieten, vermehrt auf praktische Problemfelder, die sich zwischen den Vertragsparteien ergeben können, einzugehen und diese durch konkrete Fallbeispiele unter Einbeziehung aktueller Judikatur besser und auch objektiv zu veranschaulichen.

Leider entsteht der Eindruck, dass sich das Praxishandbuch vorwiegend an Lehrberechtigte richtet, da sich beispielsweise im Kapitel über die Weiterverwendungszeit eine Anleitung findet, wie ein Arbeitsverhältnis mit einem ausgelernten Lehrling gegebenenfalls möglichst rasch und einfach beendet werden kann.

Dieser Anschein wird zusätzlich bei den im Anhang angeführten Kontakten verstärkt, weil man einen Kontakt zum Österreichischen Gewerkschaftsbund und den Fachgewerkschaften sowie zu den Arbeiterkammern vergeblich sucht.