Oberthür/SeitzBetriebsvereinbarungen – Handbuch

2. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2016 XXV, 633 Seiten, Leinen, € 85,-

THOMASKALLAB

Im Jahr 2016 ist das Praxishandbuch „Betriebsvereinbarungen“ bereits in zweiter Auflage erschienen. Es enthält zunächst auf 85 Seiten einen ausführlichen Überblick zum deutschen Recht der Betriebsvereinbarungen. Dabei wird sowohl die Abgrenzung zum Tarifvertrag, zur Regelungsabrede, Gesamtzusage als auch zur betrieblichen Übung erklärt, die Arten der Betriebsvereinbarungen und deren Wirkungen beschrieben und kurz auch formelle sowie taktische Hinweise gegeben.

Im zweiten, wesentlich umfangreicheren, nämlich 528 Seiten umfassenden Teil werden einzelne Arten von Betriebsvereinbarungen erläutert. Dabei wird zuerst in einer Einführung zum Thema zusammengefasst Allgemeines erklärt. Daran schließen sich einzelne Muster von Betriebsvereinbarungen an. Die Muster-Betriebsvereinbarungen sind in Paragraphen gegliedert, die jeweils mit Überschriften versehen sind. Diesen Mustern ist gemeinsam, dass sie oft zunächst eine Präambel enthalten. Diese enthält eine Beschreibung der Ziele der BV und der Beweggründe für die BV.

Manchmal sind die Ziele und der Zweck in eigenen Paragraphen ausformuliert. Daran schließt sich dann die detaillierte inhaltliche Regelung der BV an. Die Muster-Betriebsvereinbarungen sind jeweils mit Vorbemerkungen erläutert und mit Fußnoten versehen. Diese Fußnoten enthalten zum einen Hinweise auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland, aber auch zahlreiche zusätzliche Erläuterungen.

Wenngleich das Handbuch gemäß der Aufgabenstellung deutsches Recht beschreibt, ist es für alle in Österreich, die sich ausführlich mit dem Thema auseinandersetzen, äußerst hilfreich. Es ist kompakt geschrieben und enthält eine umfassende Beschreibung zum Thema. Dabei ergeben sich durchaus auch konkrete Berührungsebenen, wie zB zum Geltungsbereich von BV und der Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates (EBR), aber auch durchaus Formulierungshinweise. Keinesfalls darf allerdings vergessen werden, dass das deutsche Recht sich betreffend Betriebsvereinbarungen im Allgemeinen und zum jeweiligen inhaltlichen Themengebiet im Besonderen mitunter sogar deutlich von der österreichischen Regelung unterscheidet, so dass die Textmuster kaum zur Gänze wörtlich übernommen werden können.

Das Handbuch ist übersichtlich gegliedert, mit Randzahlen versehen und enthält ausführlich textierte Fußnoten. Für den interessierten Rechtsanwender, der sich vertiefend mit dem deutschen Recht der Betriebsvereinbarungen auseinandersetzt, kann ich dieses Werk nur empfehlen.