Boecken/JoussenTeilzeit- und Befristungsgesetz – Handkommentar

4. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2016 627 Seiten, gebunden, € 79,-

WOLFGANGKOZAK

In der bereits nunmehr vierten Auflage ist der Kommentar über das Teilzeit- und Befristungsgesetz von den Autoren Boecken und Joussen erschienen. Behandelt wird also die deutsche Rechtslage bezüglich Teilzeitarbeit und Befristungsrecht. Der Kommentar behandelt das Thema in umfassender Weise, da er auch auf Eltern(teil)zeit, Familienpflegezeit und sonstige Sondergesetze, die mit Teilzeitarbeit bzw Befristungen zusammenhängen, eingeht. Nicht vergessen werden soll in diesem Zusammenhang die Kommentierung des Sonderbefristungsrechtes von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft.

Seit der letzten Auflage sind bereits vier Jahre vergangen und Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Einarbeitung von EuGH-Entscheidungen hinsichtlich der Missbrauchskontrolle von Befristungsabreden sowie Neuregelungen von Elternteilzeit und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit für beschäftigte nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen war gegeben.

Die bisherige Qualität der Verarbeitung und auch des Inhalts wurde in der Neuauflage dankenswerterweise beibehalten. Der Kommentar ist in einer klaren gut verständlichen Sprache abgefasst und nimmt zu den jeweilig dargestellten Problemen eindeutig Stellung, so dass auch dem ausländischen Rechtsanwender oder auch nur sonst fachlich interessierten Menschen ein klares Bild von der jeweiligen Rechtslage und der dazugehörenden Rsp vermittelt wird. Der ausführliche Fußnotenapparat trägt, wie bereits bei den früheren Auflagen, zu dem äußerst positiven Gesamteindruck bei. In seiner soliden, ruhigen Art der Wissensvermittlung sei gegenständlicher Kommentar jedem österreichischen Rechtskundigen, der sich mit der deutschen Befristungs- und Teilzeitrechtslage beschäftigt, ans Herz gelegt; letztlich tragen die gut lesbare Schriftgröße und solide Verarbeitung mit angenehmen Seitenstärken auch dazu bei, dass der Band vom Leser gerne in die Hand genommen wird.