Sonntag (Hrsg) GSVG – Gewerbliches Sozialversicherungsrecht – Jahreskommentar

5. Auflage, Linde Verlag, Wien 2016 1.100 Seiten, gebunden, € 124,-

STEPHANIEPRINZINGER

In dem unter der Herausgeberschaft von Martin Sonntag als Praktiker-Kommentar bekannten Jahreskommentar zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wurden in der fünften Auflage folgende Gesetzesänderungen, die im Jahr 2015 vorgenommen wurden, eingearbeitet: das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBGG) BGBl I 2015/113, das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) BGBl I 2015/118, das Budgetbegleitgesetz 2016 (BBG 2016) BGBl I 2015/144 sowie das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 (SRÄG 2015) BGBl I 2015/162. Das Meldepflicht-Änderungsgesetz BGBl I 2015/79bringt geringfügige Änderungen bei der Fälligkeit der Beiträge und beim Beitragszuschlag und eine Absenkung der Verzugszinsen. Nachdem die zuletzt angeführte Änderung erst mit 1.1.2017 in Kraft tritt, wird sie – wie sich aus dem Vorwort der Autoren ergibt – erst bei der nächsten Kommentierung mitberücksichtigt. Die Autoren des Praktiker-Kommentars haben sich gegenüber der dritten und vierten Auflage nicht verändert.

Beibehalten wurde auch die gelungene Darstellung der Parallelbestimmungen ASVGGSVG. Diese Übersicht dient vor allem dazu, vergleichbare Regelungen aufzuzeigen und ist daher für den Anwender des Kommentars von hoher praktischer Bedeutung. Hervorzuheben sind Vergleiche, die zu Regelungen des ASVG und des BSVG angestellt werden. Als Beispiel kann hierfür der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit (§ 133 GSVG) genannt werden. Das betrifft sowohl die Begriffe (Erwerbsunfähigkeit nach dem GSVG und BSVG sowie Invalidität nach dem ASVG) und die anzuwendenden Rechtsgrundlagen als auch die Voraussetzungen, damit der Begriff der Erwerbsunfähigkeit erfüllt ist. Als weiteres Beispiel kann auch § 149 GSVG genannt werden. Zu Beginn der Kommentierung wird festgehalten, dass das Ausgleichszulagenrecht nahezu vollständig jenem nach dem ASVG entspricht.198

Zur Leistungserbringung der KV im Ausland wird – völlig zu Recht – aufgrund mangelnder wesentlicher Unterschiede zwischen ASVG und GSVG die ergangene Rsp für ASVG-Versicherte herangezogen. Zu § 85 wird angemerkt, dass der Kommentar einen Überblick über die Judikatur des EuGH zur Leistungserbringung im Ausland bietet (unter Rz 41 bis 48), dieser aber nicht alle relevanten Judikate umfasst. Zu denken ist an die Rs Watts, Kommission/Frankreich oder Petru.

In der Rezension zur vierten Auflage wurde bereits erwähnt, dass nicht ersichtlich ist, weshalb zu § 85 Rz 49 im Zusammenhang mit der RL über die Ausübung der Patientenrechte nicht auch die Umsetzung mit dem EU-PMG angeführt wird. Die Ausführungen zu § 85 Rz 49 sind in der fünften Auflage unverändert beibehalten worden.

Aus formaler Hinsicht wird festgehalten, dass nicht einheitlich zitiert wird. Während auf S 5 des Kommentars beispielsweise das SV-EG 1994 mit der Fundstelle „BGBl I 32/2014“ angegeben wird, wird auf derselben Seite das SRÄG 2015 mit der Fundstelle „BGBl I 2015/162“ angeführt. Eine einheitliche Vorgehensweise wäre jedenfalls wünschenswert.

Resümierend wird festgehalten, dass es sich beim gegenständlichen Kommentar um ein aktuelles und gelungenes Nachschlagewerk für die Praxis handelt, das einen guten Überblick über die aktuelle Judikatur und Literatur zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bietet.