Sonntag (Hrsg)ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – Jahreskommentar

8. Auflage, Linde Verlag, Wien 2017, 1980 Seiten, kartoniert, € 165,–

KONRADGRILLBERGER

Auch die achte Auflage dieses Werkes ist pünktlich erschienen. Die AutorInnenschaft, die sich darum verdient gemacht hat, ist unverändert geblieben. Neben der Einarbeitung der aktuellen Judikatur hatten die AutorInnen bei der neuen Auflage relativ viele gesetzliche Änderungen zu beachten.

Das gilt etwa für den bekannten und speziellen Fall des Wechsels von pensionsversicherungsfreien DN in das ASVG. Die Bank Austria hatte – wie den LeserInnen wahrscheinlich noch erinnerlich – den Anlass für den neuen § 311a ASVG geliefert. Die „alten“ definitiv angestellten DN der Bank hatten Anwartschaften auf eine Pension gegen ihren DG und waren zum § 5 Abs 1 Z 3 lit a von der Vollversicherung ausgenommen. Diese Belastung wollte die Bank nicht mehr tragen. Strittig war der Preis, also der Überweisungsbetrag, der an die Pensionsversicherungsanstalt zu entrichten war. Ob der in § 311a zu berechnende Betrag vom VfGH gebilligt wird, ist offen. Ziegelbauer äußert sich in seiner Kommentierung dazu – vorsichtshalber – nicht.

Wesentlich mehr Personen als von § 311a werden wohl durch das SVÄG 2016 (BGBl I 2017/29) betroffen sein. Ob das auch für den erhofften Aufschub des Pensionsantritts durch die Halbierung des Beitragssatzes (§ 51 Abs 7) zutrifft, bleibt abzuwarten. Die Neuerungen bei der beruflichen Rehabilitation wurden von Sonntag in seiner Kommentierung des § 253e eingearbeitet. Man braucht auch in diesem Bereich des Pensionsversicherungsrechtes eine gute Portion Ausdauer und Aufmerksamkeit, um den Anwendungsbereich dieser Regelung zu ermitteln.

Ebenfalls vom Herausgeber kommentiert wurde der neugeschaffene Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld, bei dem es sich um eine Leistung aus der KV handelt. Die neue Leistung steht im Zusammenhang mit der neuen arbeitsrechtlichen Norm des § 13a AVRAG, der äußerst detailreich die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit regelt. Das Wiedereingliederungsgeld soll den Einkommensverlust durch die Teilzeitbeschäftigung ausgleichen. Die Kommentierung von Sonntag verschafft den nötigen Überblick.

Auch für die 8. Auflage gilt: Der Sonntag-Kommentar ist eine nützliche Informationsquelle auf aktuellem Stand.