Koch (Hrsg)Arbeitsrecht von A–Z

21. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2017, XXVII, 730 Seiten, kartoniert, € 19,90

RICHARDHALWAX

Der bereits vor Jahrzehnten von Günter Schaub begründete Rechtsratgeber ist ein handliches Lexikon im Taschenbuchformat. Mittlerweile handelt es sich um die 21. Auflage des von Ulrich Koch als Herausgeber weitergeführten Buchs.

Dargestellt wird das deutsche Arbeitsrecht zum Stichtag 1.1.2017 samt Berücksichtigung der seit 1.4.2017 in Kraft getretenen Neuregelungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie zum AN-Begriff. Auf geplante Gesetzesvorhaben wird hingewiesen.

Dass der Inhalt von namhaften Richtern des BAG bearbeitet wurde, garantiert beste Qualität, Praxisnähe und Augenmerk auf das Wesentliche.

Während Lehrbücher in vielen Fällen zu umfangreich sind, finden sich in diesem Lexikon punktierte hochwertige Informationen.

Zu zahlreichen alphabetisch aufgelisteten Stichwörtern finden sich prägnante Artikel. Dadurch eignet sich das übersichtliche Nachschlagewerk hervorragend für das schnelle Verschaffen themenbezogener Informationen in gestraffter, aber trotzdem leicht verständlicher Weise.

Auch für den raschen Rechtsvergleich eignet sich dieses Nachschlagewerk bestens. Die Anführung von zahlreichen Urteilen und Gesetzesverweisen ermöglicht eine vertiefende Befassung mit dem gesuchten Thema oder weiterführendes Material.

Nicht gerade notwendig erscheint in der derzeitigen Form bloß das am Beginn des Werks aufzufindende Stichwortverzeichnis. Anders als sonst in Lexika üblich, wird im Stichwortverzeichnis dieses Buches nicht etwa auf weiterführende Stichwörter verwiesen, sondern darauf, dass ausschließlich zu anderen Stichwörtern nähere Ausführungen zum gesuchten Thema vorhanden sind.

Diese Verweise befinden sich aber im alphabetisch gegliederten Teil der Artikel ohnedies erneut. Günstig wäre hier etwa die Ergänzung des Stichwortverzeichnisses durch die Anführung von Seitenzahlen zu den Artikeln.

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass das vorliegende Werk ein äußerst benutzerfreundliches, kompaktes Nachschlagewerk darstellt, welches in der Bibliothek keines Rechtsanwenders fehlen sollte.60