Peitsch/SchwablUnterentlohnung – Arbeitgeberfallen vermeiden

Linde Verlag, Wien 2017, 136 Seiten, kartoniert, € 36,–

WOLFGANGKOZAK

Vorliegender Band behandelt die Folgen von Unterentlohnung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Die Autoren weisen zu Recht darauf hin, dass Lohn- und Sozialdumping-Normen bereits seit 2011 in der österreichischen Rechtsordnung existieren, dass das Bewusstsein erst durch die Kodifizierung dieser Normen im LSD-BG bei den RechtsanwenderInnen entstanden ist. Um Unsicherheiten und typische Irrtümer zu vermeiden, haben die Autoren vorliegendes Werk verfasst, das sich nach deren Angaben aber nur mit der Bestimmung von § 29 LSD-BG näher befassen soll.

Die Ausführungen der Autoren beschränken sich aber dann doch nicht nur auf § 29 LSD-BG, sondern beginnen folgerichtig mit der grundsätzlichen Anwendbarkeit des LSD-BG, also dem Vorliegen eines Arbeitsvertrages und die Erläuterung der vielfältigen Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes. Die Autoren führen dabei in klarer Sprache unter zu Hilfenahme von Tabellen durch die relevanten Themen und bringen neben der Wiedergabe der bereits geäußerten Rechtsmeinungen und relevanter Judikatur ihre eigene Meinung und Auffassung zu den jeweiligen Rechtsfragen verständlich und klar zum Ausdruck.

Ausführlich wird auch behandelt, wer Strafadressat ist, wie bei mehreren Strafadressaten untereinander zivilrechtlich vorgegangen werden kann und in welcher Weise Strafen von Unternehmen übernehmbar sind. Im Zusammenhang mit dem Verwaltungsstrafverfahren werden ua Verjährungsbestimmungen und Bestimmungen zum Zahlungsstopp und der Sicherheitsleistung gestreift. Zur Abrundung finden sich in vorliegendem Band die Zusammenstellung von relevanten arbeitsrechtlichen Irrtümern, die eine Unterentlohnung und somit Strafbarkeit nach dem LSD-BG bewirken können.

Die klare Struktur und gute Formulierungen sowie die konzentrierte Darstellung auf rund 117 Seiten helfen den Einstieg in dieses komplexe Thema zu finden und bieten exzellente Orientierung.