RotheArbeiter- und Angestellten-KV – Arbeitskräfteüberlassung – Kurzkommentar

3. Auflage, Linde Verlag, Wien 2017, 424 Seiten, broschiert, € 72,–

BIRGITSCHRATTBAUER

Heinz Rothe legt mit dem hier rezensierten Band in dritter Auflage die aktualisierte Kommentierung der beiden für das Überlassungsgewerbe einschlägigen Kollektivverträge vor. Der Aufbau entspricht dabei jener der Vorauflage aus dem Jahr 2013: An die ausführliche Kommentierung des Arbeiter-KollV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung schließt sich eine etwas knappere zu dem für überlassene Angestellte einschlägigen Kollektivverträge der Gewerbeangestellten an, wobei in beiden Fällen auch die jeweiligen Anhänge mitberücksichtigt werden. Ergänzt wird der Kommentar durch den Abdruck des AÜG sowie nun auch des LSD-BG, in dem mit Wirkung ab 1.1.2017 ua die Ansprüche überlassener Arbeitskräfte sowie die Pflichten der Überlasser- und Beschäftigerbetriebe bei grenzüberschreitender Überlassung geregelt werden. Abgerundet wird der Band durch ein umfassendes Stichwortverzeichnis, das dem Anwender die Suche nach Antworten auf konkrete Problemstellungen erleichtert.

Da sich die normativen Änderungen in den beiden Kollektivverträgen seit der vorangegangenen Auflage im Wesentlichen auf die Anpassung der Mindestlöhne und Mindestgehälter beschränken, war für die Neuauflage inhaltlich vor allem die Einarbeitung der mittlerweile ergangenen Rsp zur Arbeitskräfteüberlassung erforderlich, so etwa die zwischenzeitig erfolgten Klarstellungen durch den OGH betreffend den Charakter der Heimfahrtsansprüche der überlassenen Arbeitskraft gem VIII.B.12. KollV-AÜ (OGH 29.3.2016, 8 ObA 44/15a) oder zur Beschäftigungsgruppenzuordnung gem IX.2. KollV-AÜ (OGH 25.11.2015, 8 ObA 82/15i).

Viele andere strittige Fragen sind bislang noch nicht an die Höchstgerichte herangetragen worden – gerade hinsichtlich dieser Problemfelder bietet die vorliegende Kommentierung der Praxis eine höchst brauchbare Hilfestellung bei der Auslegung der kollektivvertraglichen Bestimmungen, wobei positiv hervorzuheben ist, dass trotz klarer Positio-63nierung in strittigen Fragen stets auch eine Auseinandersetzung mit anderslautenden Meinungen in der Literatur stattfindet. Damit sind für den Praktiker auf schnellen Blick die maßgeblichen Argumente für und wider eine bestimmte Auslegung interpretationsbedürftiger Begriffe und Bestimmungen ersichtlich, die eine Orientierung bis zu einer allfälligen Entscheidung durch den OGH ermöglichen. Zumindest in einer Frage ist die Kommentierung durch die jüngste Judikatur des OGH aber bereits wieder korrigiert worden: Die an mehreren Stellen von Rothe noch vertretene Ansicht, dass mit „sonstigen im Beschäftigerbetrieb geltenden Bestimmungen allgemeiner Art“ nur echte Betriebsvereinbarungen gemeint seien, lässt sich nach der OGH-E 9 ObA 15/17x vom 28.6.2017 wohl nicht mehr aufrechterhalten.