SchaubArbeitsrechts-Handbuch

17. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2017, LXXXV, 3.057 Seiten, gebunden, € 129,–

SUSANNEAUER-MAYER

Das bereits 1972 von Günter Schaub (zuletzt vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht) begründete Arbeitsrechts-Handbuch kann ohne Zweifel als „Klassiker“ des deutschen Arbeitsrechts bezeichnet werden. Zuletzt fortgeführt durch die ebenfalls am Bundesarbeitsgericht tätigen RichterInnen Martina Ahrendt, Ulrich Koch, Rüdiger Linck, Jürgen Treber und Hinrich Vogelsang ist das Werk 2017 bereits in 17. Auflage erschienen. Untergliedert in 26 „Bücher“ werden nahezu sämtliche praktisch bedeutsamen Bereiche des deutschen Arbeitsrechts (einschließlich unionsrechtlicher Implikationen) kompakt dargestellt. Dass dies in einem einzigen, trotz eines Umfangs von über 3.000 Seiten noch vergleichsweise „handlich“ ausfallenden, Band gelingt, ist vor allem der Verwendung sehr dünnen Papiers und nicht etwa der Lückenhaftigkeit der Darstellung geschuldet.

Dem/Der NutzerIn wird die Übersicht neben dem Inhaltsverzeichnis nicht nur durch Hervorhebung inhaltlich wichtiger Aspekte in grau hinterlegten „Kästen“ und fallweisen Fettdruck, sondern auch durch zahlreiche Verweise im Text, das ausführliche Stichwortverzeichnis sowie eine einseitige „Schnellübersicht“ erleichtert. Angesichts der Konzeption als „Nachschlagewerk für die Praxis“ wird im Zuge der Darstellung zu Recht besonderes Augenmerk auf die Rsp, vor allem des Bundesarbeitsgerichts, aber auch des EuGH und EGMR, gelegt. Im Vergleich zur Vorauflage wurden dabei zahlreiche Teile des Handbuchs gründlicher überarbeitet. Im Vorwort besonders hervorgehoben werden hier das AGB-Recht, die Diskriminierungsverbote, das Eingruppierungs-, Urlaubs- und Kündigungsrecht sowie die Mitbestimmung des BR bei der betrieblichen Entgeltgestaltung und das Recht der betrieblichen Altersversorgung.

Kann ein einbändiges Handbuch auch naturgemäß nicht alle potentiell auftretenden Detailfragen erschöpfend erörtern, so bietet das „Arbeitsrechts-Handbuch“, auch aufgrund weiterführender Hinweise auf Judikatur und Literatur, doch wesentlich mehr als einen ersten Überblick über das deutsche Arbeitsrecht. Dies macht es nicht nur für die eigentliche Zielgruppe der (deutschen) PraktikerInnen zu einem sehr nützlichen Begleiter. Vielmehr stellt das Werk gerade auch für – mit dem deutschen Recht vielleicht nicht im Detail vertraute – österreichische JuristInnen ein überaus hilfreiches Nachschlagewerk in all jenen Fällen dar, in denen ein Vergleich mit dem deutschen Recht indiziert scheint.