HeißlPersönlichkeitseingriffe im Internet

Verlag Österreich, Wien 2017, 114 Seiten, broschiert, € 29,–

WOLFGANGGORICNIK

Das vorliegende Werk ist ein Teil der – an der Universität Innsbruck angenommenen – Habilitationsschrift des Autors, der am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck tätig war und seit 2.10.2017 Richter am Landesverwaltungsgericht Salzburg ist. Diese Habilitation beschäftigte sich mit Grundrechtskollisionen am Beispiel von Persönlichkeitseingriffen sowie Überwachungen und Ermittlungen im Internet samt einer vertieften Betrachtung des jeweiligen einfachgesetzlichen Rahmens. Auf Grund dieser verschiedenen rechtlichen Ebenen entschied sich Gregor Heißl dafür, die Veröffentlichung seiner Habilitationsschrift auf drei Publikationen aufzuteilen: Die Publikation „Grundrechtskollisionen“ (vom Rezensenten besprochen in DRdA 2017, 327 f) befasst sich hauptsächlich mit der Grundrechtsebene und beschränkt sich auf eine kompakte Bewertung des entsprechenden einfachgesetzlichen Rahmens in Bezug auf Grundrechtskollisionen; die Publikation „Überwachungen und Ermittlungen im Internet“ beschäftigt sich mit der Trias Sicherheitspolizei – Militärische Nachrichtendienste – Kriminalpolizei.

Das vorliegende Handbuch beschäftigt sich demgegenüber umfassend mit relevanten einfachgesetzlichen Regelungen für Persönlichkeitseingriffe im Internet und bespricht Detailfragen. Der diesbezüglichen Themenbogen spannt sich von bürgerlich-rechtlichen Normen (§§ 16, 1330, 1328a und 43 ABGB) über den Bildnisschutz des § 78 UrhG und einschlägige Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zB §§ 111, 115, 107a und 107c StGB), bis hin zu einschlägig relevanten Tatbeständen im Telekommunikations-, Medien-, Datenschutz- und E-Commerce-Gesetz. Darüber hinaus behandelt Heißl auch diesbezüglich relevante Verfahrensbestimmungen im Mediengesetz und in der Exekutionsordnung (nämlich die einstweilige Verfügung zum Schutz der Privatsphäre gem § 382g EO).138

Die komprimierte Darstellung samt dem ausführlichen Fußnotenapparat (mit vielen veranschaulichenden Beispielen der jeweiligen Sachverhalte) gibt dem Leser einen sehr guten Einblick in die vielfältigen Facetten dieser Persönlichkeitseingriffe und ihrer rechtlichen Erfassbarkeit. Entsprechende umfangreiche Quellenangaben ermöglichen weitere Vertiefungen seitens des Lesers.

Insofern lohnt sich die Lektüre dieses Handbuches für all jene, die sich mit persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit diesem neuen Medium beschäftigen.