KreikebohmSGB VI – Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung – Kommentar

5. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2017, XXXIII, 1.557 Seiten, Leinen, € 179,–

CHRISTAMARISCHKA

Der vorliegende Kommentar zur Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland erscheint mittlerweile in der 5. Auflage und bietet einleitend einen Überblick über die Notwendigkeit und die Eckpunkte der Rentenreformen seit dem Jahr 1992. Auch auf den künftigen Reformbedarf ua im Hinblick auf die Gefahr einer künftigen Altersarmut wird eingegangen. Der überwiegende Teil des mehr als 1.500 Seiten umfassenden Werkes besteht jedoch in einer ausführlichen Kommentierung jeder einzelnen Regelung der deutschen Rentenversicherung.

Das deutsche Sozialgesetzbuch gliedert sich in fünf große Kapitel und beschäftigt sich mit dem versicherten Personenkreis, den unterschiedlichen Rentenarten und den Voraussetzungen dafür, enthält Regelungen zur Organisation, dem Datenschutz und der Datensicherheit sowie der Finanzierung der Rentenversicherung. Im letzten Kapitel werden ergänzende Sonderfälle geregelt, beinhaltet also Übergangsrecht. Jede gesetzliche Bestimmung wird dahingehend erklärt, was der Normzweck der Regelung ist und kommentiert sie ausführlich, wobei Querverweise auf andere gesetzliche Normen eine inhaltliche Vertiefung ermöglichen.

Die aktuelle Ausgabe beinhaltet auch das Rentenpaket 2014, mit dem ua die Anrechnung von Kindererziehungszeiten von 12 auf 24 Monate ausgeweitet sowie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte eingeführt wurde. Auch das im Vorjahr vom Bundesrat beschlossene Flexirentengesetz mit dem Ziel, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen, wurde aufgenommen.

Gerade dann, wenn wieder ein Vergleich der deutschen Pensionsleistungen (im Besonderen auch der Höhe der Leistungen) mit den österreichischen für sozialpolitische Diskussionen in beiden Ländern sorgt, ist dieses kommentierte Gesetz für die sich mit den Pensionsrecht beschäftigenden ExpertInnen in Österreich eine umfassende Informationsquelle weit über den bloßen Gesetzestext hinaus.