WiesingerBUAG – Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG sowie Bauarbeiter-SchlechtwetterentschädigungsG – Kommentar

Linde Verlag, Wien 2017, 560 Seiten, gebunden, € 98,–

MAGDALENAHARTL (LINZ)

Der Autor, MMag. Dr. Wiesinger, Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesgesinnung276Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie, hat an den Verhandlungen der Sozialpartner der BUAG- und BSchEG-Novellen der letzten 15 Jahre teilgenommen und ist seit 2012 fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof.

Nunmehr hat er auf 560 Seiten das BUAG sowie das BSchEG kommentiert, wobei sich der Kommentar auf dem Stand der Rechtslage zum 1.5.2017 (BGBl I 2017/32) befindet. Der letzte ausführliche BUAG-Kommentar aus 1988 und ein Praxiskommentar aus dem Jahr 2005 sind durch die Novellen der letzten Jahre nicht mehr aktuell. Es existieren wenige Aufsätze, die sich mit Problemen des BUAG und des BSchEG beschäftigen und oft finden sich in Lehrbüchern lediglich Kurzdarstellungen, die für praktische Probleme teilweise nicht ausreichend Information liefern. Auch Entscheidungssammlungen enthalten einige Judikate, die durch die Gesetzesänderungen nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen, wodurch eine Neukommentierung zu den durchaus komplexen Regelungen des BUAG sowie des BSchEG begrüßenswert ist.

Vor Beginn der Kommentierung der einzelnen Paragrafen der beiden Gesetze finden sich Schilderungen zu den zahlreichen Novellen in diesen Rechtsbereichen, welche durchaus hilfreich für das weitere Verständnis der anschließend besprochenen Paragrafen, aber auch der Gesetze an sich sind.

Der Kommentar umfasst in einem ersten Teil das Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für AN in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubsund Abfertigungsgesetz – BUAG) BGBl 1972/414 idF BGBl I 2017/32. Die Darstellung des BUAG ist – der gesetzlichen Aufteilung entsprechend – in elf Abschnitte gegliedert und auf 453 Seiten aufbereitet. Ua beschäftigt sich Wiesinger mit dem Ablöseverbot des § 9a BUAG. Er geht insb auf den Fall des Vortäuschens eines Urlaubskonsums gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubsund Abfertigungskasse (BUAK) unter Lohnfortzahlung ein und bejaht die Möglichkeit der Rückforderung des Urlaubsentgelts seitens der BUAK gegenüber dem AG. Er behandelt in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob der AG das Urlaubsentgelt vom AN rückfordern kann. Fälle der Urlaubsablöse sind seiner Ansicht nach richtigerweise über § 1174 Abs 1 ABGB zu lösen, wodurch der AG die Ablöse nicht rückfordern kann. Wiesinger kritisiert an dieser Stelle insb auch die OGH-E vom 30.8.2016, 8 ObA 45/16z, da es sich seiner Ansicht nach im zu beurteilenden Fall nicht um eine, wie vom OGH angenommene, der Urlaubsablöse ähnlichen Konstruktion handelt, sondern ein Urlaubsvorgriff vorliege. Auch einen der durch BGBl I 2013/137 jüngst neu eingeführten Bereich des BUAG – das Überbrückungsgeld des § 13l BUAG – hat Wiesinger intensiv behandelt. Neben dem Zweck des Erwerbes von Beitragszeiten trotz Ausscheiden aus dem Erwerbsleben werden zuerst die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Überbrückungsgeldes und daran anschließend sonstige damit zusammenhängende Bereiche erörtert. In Bezug auf die Voraussetzung eines fehlenden Arbeitsverhältnisses führt Wiesinger zwei Varianten an Rechtsfolgen bei nicht beendeten Arbeitsverhältnissen am Beginn des Überbrückungsgeldbezugzeitraumes an. Er selbst nimmt nach schlüssiger Begründung an, dass der Anspruch auf Überbrückungsgeld im besagten Fall bereits dem Grunde nach nicht besteht.

Der zweite – aufgrund der gesetzlich weniger umfassenden Normierung auch in der Kommentierung wesentlich kürzere – Teil des Kommentars befasst sich mit dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG) BGBl 1957/129 idF BGBl I 2017/32 und stellt die §§ 1 bis 20 des BSchEG auf 80 Seiten dar. Hier können beispielhaft die sehr übersichtlichen und auch praxisbezogenen Darstellungen zur Schlechtwetterregelung des § 3 BSchEG genannt werden. Dabei wird ua auf die einzelnen Möglichkeiten der arbeitsbehindernden atmosphärischen Einwirkungen wie Regen, Schnee, Frost, seit BGBl I 2012/117 auch Hitze und dergleichen detailliert – etwa durch Auszüge aus den Schlechtwetterkriterien zB bei Hitze: Lufttemperaturen über 35 Grad Celsius Schattenmessung – eingegangen.

Die Kommentierungen der einzelnen Paragrafen beginnen teilweise – etwa in § 2 BUAG – mit Schilderungen zur Entwicklung der einzelnen Bestimmungen, wodurch nicht nur das Entstehen der Normen, sondern auch die Weiterentwicklung bis zum heutigen Stand besser nachvollzogen werden kann.

Durch Anführung von Beispielen wie etwa bei den Urlaubsbestimmungen (§ 4 BUAG), dem Urlaubsentgelt (§ 8 BUAG), der Abfertigung (§§ 13a ff BUAG) oder dem Überbrückungsgeld (§ 13 l BUAG) werden theoretische Erklärungen anschaulich dargestellt. Damit wird einerseits PraktikerInnen ein rasches Auffinden einschlägiger Themenbereiche und andererseits auch LaiInnen ein leichteres Verständnis der komplexen Normen ermöglicht. Außerdem bieten Tabellen – zB bei der Darstellung des Urlaubsentgelts (§ 8 BUAG) bezüglich des Urlaubskonsums, der Urlaubsersatzleistung und der Abfindung – eine Übersicht über die komplexen Rechtsmaterien.

Eine Schilderung der Literatur und Rsp in den Kommentierungen der einzelnen Paragrafen bietet einen Konnex zwischen Theorie und Praxis. Außerdem schaffen Literaturangaben zu Beginn der Ausführungen zur jeweiligen Norm die Möglichkeit, in anderen Werken einschlägige weiterführende Informationen aufzufinden. Fragen aus der Praxis wurden in den Kommentar eingearbeitet und auch Zusammenhänge des BUAG sowie des BSchEG mit anderen Gesetzen – etwa in Bezug auf die Betriebsarten des § 1 Abs 1 BSchEG – sind dargestellt.

Insgesamt ist eine übersichtliche Kommentierung sowohl des BUAG und des BSchEG als auch der einzelnen Paragrafen der beiden Gesetze gelungen. Ebenso ist das Stichwortverzeichnis benutzerfreundlich gestaltet. Mit Hilfe des inkludierten Lesezeichens wird die Suche mehrerer Themenbereiche gleichzeitig erleichtert. Dadurch wird ein rasches Auffinden der einschlägigen Normen für den Rechtsanwender und der Zugang zu den gesuchten Regelungen samt Kommentierung ermöglicht. Auch innerhalb der Kommentierungen können – mithilfe einer übersichtlichen Gliederung und Hervorhebung der wichtigsten Anmerkungen im Fettdruck – gesuchte Details leicht aufgefunden werden. Dieses Werk bietet daher sowohl für LaiInnen als auch PraktikerInnen ein umfangreiches und übersichtliches Nachschlagewerk, welches einen Überblick über die komplexen Materien der beiden Gesetze schafft.277