Albrecht/JotzoDas neue Datenschutzrecht der EU

Nomos Verlag, Baden-Baden 2017, 339 Seiten, broschiert, € 48,–

GÜNTHERLÖSCHNIGG (GRAZ/LINZ)

Mit 25.5.2018 ist bekanntlich sowohl die direkt anzuwendende Verordnung (EU) 2016/679 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten …“, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), als auch das DSG idF des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018, BGBl I 2018/24, in Kraft getreten. Damit kommt es nicht nur einfach zu einer Neuregelung des Datenschutzrechts, sondern zu einer völlig neuen Dimension dieses Schutzrechtsbereichs. Tragende Säule bildet unmittelbar die DSGVO, das nationale Recht schafft nur mehr Ergänzungen und Anpassungen an das mitgliedstaatliche Rechtssystem. EU-rechtliche Methodenlehre überlagert national gewachsene Datenschutzdogmatik. Durch die Rechtsvergleichung soll „Unionsrecht möglichst schonend zu einem kohärenten System mit dem Recht der Mitgliedstaaten verflochten werden“ (S 49). Mit dem Grundsatz des effet utile soll der Norm zu einer umfassenden praktischen Wirksamkeit/ Nützlichkeit – bezogen auf den gesamten EU-Raum – verholfen werden.

Dieser neuen Dimension des Datenschutzrechts versucht das Handbuch durch Aufbau und Inhalt gerecht zu werden.

In einem ersten Teil (108 Seiten) werden vor allem die einzelnen Artikel der DSVGO überblicksmäßig dargestellt. Schon aufgrund des seitenmäßigen Umfangs dieses Teils lässt sich jedoch erkennen, dass eine ausführliche inhaltliche Diskussion nicht möglich und auch nicht beabsichtigt ist. Die Zielsetzung des Bandes besteht vielmehr darin, eine Zusammenschau der Materialien anzubieten, um dadurch die Interpretation der DSGVO zu erleichtern. Und dies ist ausgezeichnet gelungen. Auf 150 Seiten wird die DSGVO spaltenmäßig der bisherigen DS-RL gegenübergestellt. Diese Synopse wird durch die Erwägungsgründe zum jeweiligen Artikel der DSGVO ergänzt. Gerade in der jetzigen Phase des Übergangs lässt sich damit sehr gut veranschaulichen, wo die DSGVO stärker auf Rechtskontinuität und wo auf Rechtserneuerung setzt.

Da der EuGH vor allem die Erwägungsgründe für die teleologische Auslegung von Sekundärrecht nutzt, bildet die Synopse im Handbuch einen äußerst übersichtlichen Ausgangspunkt für die Interpretation. Dasselbe Ziel verfolgen auch die über 40 Seiten umfassenden Anhänge (Mitteilung der Kommission vom 4.11.2010 an das Europäische Parlament und den Rat „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“, Schlussfolgerungen des Rates vom 15.2.2011 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Gesamtkonzept für den Datenschutz“ und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6.7.2011 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Gesamtkonzept für den Datenschutz“). Sie sollen die Entstehungsgeschichte, den komplexen Entscheidungsprozess, den Kompromisscharakter der Verordnung und damit letztlich den Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck bringen.

Das Handbuch von Albrecht/Jotzo hat damit eine doppelte Funktion. Es ist einerseits für einen ersten Überblick zur DSGVO gut geeignet, anderseits handelt es sich um eine äußerst übersichtliche Materialiensammlung zur Unterstützung bei der Interpretation der Verordnung.