Holthausen/Kurschat (Hrsg)Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
C.H. Beck Verlag, München 2017, LII, 949 Seiten, Leinen, € 139,-
Holthausen/Kurschat (Hrsg)Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
Für Dienstverträge mit Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten ergeben sich aufgrund der Trennung von Organverhältnis und Dienstverhältnis zahlreiche Besonderheiten. Die Komplexität dieses Rechtsgebiets, welches eine Fülle an Fallstricken enthält, erfordert eine besonders umsichtige und vor allem vorausschauende Vertragsgestaltung.
Diesem Thema im deutschen Recht widmet sich das vorliegende Werk, welches 2017 in 1. Auflage im392C.H. Beck Verlag erschienen ist. Es verfolgt den Anspruch, ein Handbuch von Praktikern für die Praxis zu sein. Diesem Anspruch wird das Werk mE jedenfalls gerecht. Herausgegeben wird das Handbuch von den Rechtsanwälten Dr. Joachim Holthausen und Reiner Kurschat, welche von einer Vielzahl von Bearbeitern unterstützt werden. Als sehr praktisch erweist sich, dass alle Vertragsmuster und Klauseln auch online abrufbar sind.
Das Werk gliedert sich in fünf Teile. Nach einem kurzen einführenden Kapitel zur Vertragsgestaltung folgt zunächst ein Kapitel mit kompletten Vertragsmustern. Herzstück des Werks ist die ausführliche alphabetische Kommentierung von einzelnen möglichen Vertragsklauseln von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zustimmungsvorbehalte“. Dabei werden von der Begründung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses eventuell benötigte Klauseln bedacht und umfassend kommentiert. Die Kommentierung selbst ist übersichtlich gestaltet, gut verständlich und weist einen starken Praxisbezug auf. Es werden auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und nicht empfehlenswerte Klauseln behandelt. Abschließend wird stets auf weiterführende Literatur hingewiesen. Abgerundet wird das Werk mit Kapiteln zum „Rechtsverhältnis zwischen Aufsichtsrat und Gesellschaft“ und „Anforderungen bei Personalentscheidungen des Aufsichtsrats“.
Auch wenn es sich um ein deutsches Werk handelt, kann es aufgrund zahlreicher Parallelen im Gesellschaftsrecht und im Rahmen der Privatautonomie auch in Österreich als Inspiration für die Vertragsgestaltung genutzt werden.