Gagawczuk/Haslinger/MüllerBetriebsratsarbeit in der Praxis

Verlag des ÖGB, Wien 2018, 260 Seiten, kartoniert, € 34,90

CHRISTINASCHNITTLER

Das in erster Auflage erschienene Werk soll auf Fragestellungen wie „Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat? Was sind die Aufgaben der Betriebsversammlung? Und wofür gibt es einen Betriebsratsfonds?“ praxisgerechte Antworten liefern und damit als Ratgeber für die alltägliche Betriebsratsarbeit dienen (so schon im Klappentext). Zweifellos bringt das AutorInnentrio durch deren Tätigkeit bei der AK Wien (Walter Gagawczuk), dem ÖGB (Martin Müller) und der PRO-GE (Susanne Haslinger) die nötige Erfahrung in Zusammenhang mit praxisrelevanten Problemstellungen mit.

Einleitend werden in Kapitel 1 Hilfestellungen zum Auffinden der einschlägigen Rechtsquellen (zB von Gesetzen und Kollektivverträgen im Internet) gegeben und in aller Kürze die rechtlichen Grundlagen (etwa der Stufenbau der Rechtsordnung, S 13) dargestellt. Hingewiesen wird zudem auf eine Auswahl weiterführender Literatur (etwa Löschnigg, Arbeitsrecht13 [2017]; Heilegger/Klein, Kommentar zum Arbeitszeitrecht4 [2016]). Die Möglichkeit, sich bei Bedarf tiefergehend mit den behandelten Themenbereichen zu befassen, wird im gesamten Werk durch einschlägige Zitate aus Literatur und Judikatur geboten.

Der Ratgeber gliedert sich in weiterer Folge – im Wesentlichen der Systematik des ArbVG folgend – in zwei Teile, wobei der erste Teil den Aufbau der betrieblichen Interessenvertretung behandelt. Nach394Darstellung der Grundlagen (zB des AN-Begriffs nach § 36 ArbVG) werden die Organe der Arbeitnehmerschaft, deren Bildung und Aufgaben detailliert vorgestellt. Der zweite und umfangreichere Teil befasst sich mit den Rechten und Pflichten des BR und spannt den Bogen von den allgemeinen Befugnissen über eine ausführliche Behandlung der BV bis hin zu den Mitwirkungsrechten in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie der Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder. Sehr positiv hervorzuheben ist, dass die AutorInnen Stellung zu in der Literatur kontroversiell diskutierten Fragen wie dem Einsichtsrecht des BR in Arbeitsverträge nach § 89 ArbVG nehmen (S 100 f) und damit klare Leitlinien für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung geben. Trotz Erscheinen des Werks vor Inkrafttreten der DSGVO wurde diese in Bezug auf die Überwachungs- und Kontrollrechte des BR bereits eingearbeitet (S 107). Allerdings konnte die Umsetzung im DSG nur idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2017 (BGBl I 2017/120) berücksichtigt werden, wonach § 11 DSG – entgegen der geltenden Rechtslage – die dem BR nach dem ArbVG zustehenden Befugnisse noch ausdrücklich „unberührt ließ“.

Im Ergebnis ist jedenfalls aufgrund der zahlreichen Beispiele (etwa zum d´Hondtschen Wahlverfahren, S 42 f), Graphiken (zB zu den unterschiedlichen Betriebsvereinbarungsarten, S 132 ff) und Praxistipps nicht nur eine für den juristischen Laien verständliche, sondern auch abwechslungsreiche und gelungene Aufbereitung der wichtigsten Belange für die Betriebsratsarbeit entstanden.