Maschmann/Sieg/GöpfertVertragsgestaltung im Arbeitsrecht – Arbeits- und Anstellungsverträge
3. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2020, LIV, 1.680 Seiten, Leinen, € 159,-
Maschmann/Sieg/GöpfertVertragsgestaltung im Arbeitsrecht – Arbeits- und Anstellungsverträge
Der bewährte Ratgeber erscheint nunmehr in seiner dritten Auflage. Neue Judikatur und Lehre wurde berücksichtigt und insb das Erläuterungskapitel ausgeweitet und mit zahlreichen neuen praxisrelevanten Beiträgen zu besonderen Themen, wie AN-Urheberrecht, Crowdworking als Form der digitalen Plattformökonomie, Einwilligung in die Datenverarbeitung ua, erweitert. Natürlich orientiert sich dieser Ratgeber an der deutschen Judikatur und Lehre.
Die bewährte Gliederung bleibt. Nach einer Darstellung der Grundfragen der Vertragsgestaltung werden im Abschnitt B zahlreiche Vertragsmuster zum Dienstvertrag, zum freien Dienstvertrag und zu Sonderregelungen vorgestellt.
Im Abschnitt C werden zu allen denkbaren Formen besonderer vertraglicher Gestaltung konzentriert Begrifflichkeiten erklärt und zu typischen Fragen der Praxis Stellung genommen. Dabei werden dem interessierten Leser auch Textvorschläge für die vertragliche Gestaltung angeboten.
Das Buch ist natürlich vor allem für all jene PraktikerInnen interessant, die sich mit dem deutschen Arbeitsrecht auseinandersetzen wollen und allenfalls mit der Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen nach deutschem Recht beauftragt sind. Der Abschnitt C mit seinen besonderen Erläuterungen gibt aber nicht nur einen Einblick in die deutsche Rechtslage, sondern kann auch Anregung für die vertragliche Gestaltung in Österreich sein. Gerade wenn das Gemeinschaftsrecht auf die vertragliche Gestaltung Einfluss nimmt, können die in diesem Ratgeber gegebenen Hinweise unter Maßgabe des österreichischen Arbeitsrechts anregend sein.
Es liegt ein vor allem von deutschen RechtsanwältInnen für PraktikerInnen verfasster ausgezeichneter Ratgeber für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung vor, der mit seiner dritten Auflage und der Neufassung des dritten Teiles an dogmatischer Kompetenz gewonnen hat.