Tomandl (Hrsg)Arbeitsverfassungsgesetz

Gesamtwerk inkl 15. ErgLfg, Verlag Österreich, Wien 2019, 1.936 Seiten, € 249,-

REINHARDRESCH

Die Aktualisierungen des Kommentars zum ArbVG mit der 14. und 15. Lieferung bringen dieses Werk neuerlich Buchbesprechung. Beide Lieferungen schlossen noch kleinere Lücken im Gesamtwerk. Die 14. Lieferung brachte die Kommentierung der §§ 72, 80, 81, 85, 104 und 104a und die 15. Lieferung jene der §§ 132 bis 134b. Bevor ein kurzer Blick auf diese Neubearbeitungen geworfen werden soll, ist anzumerken, dass nunmehr in der 15. Lieferung Martin Gruber-Risak als ­Mitherausgeber angegeben wird, ein Umstand, der im aktuellen Verlagsauftritt im Internet noch keinen Niederschlag gefunden hat. Es ist in der Tat ein wichtiger Schritt, wenn Theodor Tomandl als Begründer des Kommentars und nunmehr schon in seinem 89. Lebensjahr stehend die Weichen für dessen Zukunft stellt. Mit Gruber-Risak bekommt das Werk einen Mitherausgeber, der nicht nur eine für österreichische Verhältnisse bemerkenswerte internationale wissenschaftliche Karriere vorweisen kann, sondern mit der Herausgabe seines „Systems und Praxiskommentars“ ein besonderes Geschick bei der Herausgabe von wissenschaftlichen Werken bewiesen hat.

Tomandl kommentiert mit klarer und gut nachvollziehbarer Argumentation § 72, also die Regelung über die Sacherfordernisse des BR und die §§ 104 bis 104a. Nur zustimmen kann ich seiner Kritik an der wenig überzeugenden, geradezu systemfremden Konzeption des § 104a (§ 104a Rz 1 f). Besonders lesenswert ist 518die sehr gründliche Kommentierung der §§ 80 und 81 zum Zentralbetriebsrat (ZBR) durch Niksova. Ausführlich begründet die Autorin etwa die Richtigkeit jener auch vom OGH geteilten Meinung, wonach für die Bildung eines ZBR erforderlich ist, dass in zumindest zwei Arbeitsstätten Betriebsräte gebildet sind (§ 80 Rz 109 ff). Mit der Kommentierung der §§ 132 bis 134b durch Mair schließt die 15. Lieferung eine weitere Lücke des Kommentars. Auch seine Kommentierung der Tendenzschutzparagraphen arbeitet diese schwierige Thematik umfassend auf und fügt sich damit sehr gut in dieses Werk ein.

Es bleibt bei dem in dieser Zeitschrift schon früher veröffentlichten Befund, dass es sich beim ArbVG von Tomandl/Gruber-Risak um einen wichtigen Pfeiler der österreichischen Arbeitsrechtswissenschaft handelt.