WiesingerKollektivverträge der Bauwirtschaft – Kurzkommentar inklusive COVID-19-Maßnahmen

6. Auflage, Linde Verlag, Wien 2020, 492 Seiten, kartoniert, € 72,-

HANNAHDÖLZLMÜLLER

Der Kurzkommentar behandelt die Kollektivverträge der Bauarbeiter und der Bauangestellten sowie die wichtigsten Zusatzkollektivverträge der Bauwirtschaft, Stand 1.5.2020. Die Erläuterungen der jeweiligen Kollektivverträge finden sich idR im Anschluss an den abgedruckten Wortlaut einer Bestimmung, wobei auf relevante Literatur immer am Beginn einer Kommentierung, auf die einschlägige Judikatur an den jeweils passenden Stellen im Text verwiesen wird. Wo nötig, werden auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte angesprochen.

Durch die Einführung in (insb) arbeitsrechtliche Grundlagen, Anschauungsbeispiele (zB zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) und die Darstellung von Problemen in Form von Tabellen (zB im Bereich der Arbeitszeit) werden auch juristisch nicht versierte LeserInnen an die Hand genommen und durch den komplexen Bereich des Bauarbeitsrechts geführt.

Das Werk zeichnet sich insgesamt durch eine große Serviceorientierung aus. Beispiele hierfür gibt es viele. Erwähnt seien etwa die diversen Mustervereinbarungen für Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge oder die im Vorwort beigegebenen praktischen Hinweise zur Handhabung des Buches. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, ist die Kommentierung des Angestelltenkollektivvertrags wieder auf gelbes Papier gedruckt. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang aber das Angebot des Autors, Christoph Wiesinger, jene Fragen individuell zu beantworten, die im Kommentar unbeantwortet geblieben sind.

Inhaltlich legt die Neuauflage besonderes Augenmerk auf die Änderungen der gesetzlichen bzw kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen der Arbeitszeit. Andere Novellierungen, etwa im Bereich der Kündigung oder des Krankenstands und die aufgrund von COVID-19 erlassenen Bestimmungen wurden ebenfalls eingearbeitet. Der vom Autor geäußerten Hoffnung, Letztere in eine nächste Auflage nicht mehr miteinbeziehen zu müssen, kann man sich nur anschließen.