MaratMSchG – Mutterschutzgesetz – Kommentar
2. Auflage, Linde Verlag, Wien 2020, 300 Seiten, gebunden, € 69,-
MaratMSchG – Mutterschutzgesetz – Kommentar
Der Mutterschutzgesetz-Kommentar von Dr. Eva-Maria Marat ist nun in zweiter Auflage erschienen. Laut Vorwort zur Erstauflage soll der Kommentar AN und AG sowie BetriebsrätInnen eine Hilfestellung bei der Anwendung des Gesetzes bieten. Der Schwerpunkt liegt daher auf der übersichtlichen Darstellung der Vorschriften. Lediglich in den wesentlichen Grundzügen werden die Themen Karenz und Teilzeit behandelt.
Das Werk stellt eine kompakte und klar strukturierte Kommentierung der wesentlichen Bestimmungen des MSchG im praktischen A5-Format dar. Er folgt dem bewährten Aufbau eines Kommentars, wonach die Bestimmungen einzeln erörtert werden. An passender Stelle wird kurz auf die relevante Judikatur und Literatur eingegangen. Wie in der Vorauflage sind auch das Väter-Karenzgesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz in den jeweils aktuellen Fassungen (unkommentiert) abgedruckt. Neu aufgenommen wurde die VO des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die vorzeitige Freistellung werdender Mütter, BGBl II 2017/310BGBl II 2017/310. Abgerundet wird der Kommentar durch ein umfassendes Stichwortverzeichnis.
Die Zweitauflage konzentriert sich nach eigenen Angaben auf die seit der Vorauflage aus 2015 neu erlassenen Gesetzesnovellen und erforderlichen Erläuterungen sowie allfällige neue Auslegungen. Das der Kommentierung vorangestellte Literaturverzeichnis ist hingegen knapp gehalten. Lediglich zwei weitere Beiträge aus 2016 sind seit der Vorauflage darin aufgenommen worden. Auch die übrige Literatur wurde zT neu aufgelegt, exemplarisch ist Löschnigg, Arbeitsrecht noch in der elften Auflage aus 2011 angeführt, obwohl dieser Klassiker bereits 2017 in der 13. Auflage erschienen ist.
Kurz gefasst: Der Kommentar eignet sich gut für einen ersten Überblick über das MSchG. Für tiefergehende Recherchen zu aktuellen Rechtsfragen kann das Werk nicht dienen, dafür ist es aber wohl ohnehin nicht gedacht.