Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz (Hrsg)Sozialgesetzbuch III. Arbeitsförderung – Großkommentar
7. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, 2.224 Seiten, gebunden, € 178,-
Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz (Hrsg)Sozialgesetzbuch III. Arbeitsförderung – Großkommentar
Die Neuauflage des bewährten Großkommentars liegt – dem Vorwort zufolge – weniger in einer großen gesetzgeberischen Reform begründet, sondern in mehreren Einzeländerungen des SGB III sowie vor allem in den Neuerungen, die durch die COVID-19-Pandemie erforderlich wurden. Der Kommentar behandelt umfassend das gesamte dritte Sozialgesetzbuch in insgesamt 13 Kapiteln und zahlreichen Unterabschnitten in besonders benutzerfreundlicher Weise. Am Beginn jeder Einzelkommentierung wird der ihr zugrundeliegende Paragraph vorangestellt, dem folgt eine detaillierte Inhaltsübersicht sowie im Anschluss daran die untergliederten Kommentarausführungen. Fett gedruckte Hervorhebungen erleichtern den Zugang zur Materie sowie das Auffinden besonders wichtiger Passagen und Kernaussagen. Der eigene Fußnotenapparat fördert nicht nur den Lesefluss, sondern eröffnet dem Benutzer die Möglichkeit, Rsp und weiterführende Literatur aufzurufen. Das Literaturverzeichnis beinhaltet Kommentare und Lehrbücher, ein ausführliches Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis runden das Werk ab.
Die deutsche Arbeitsförderung entspricht von der Zielsetzung her der österreichischen AlV. Trotz zahlreicher Unterschiede zeigen sich auch inhaltliche Überschneidungen mit der österreichischen Rechtslage, so bspw bei der Frage, wann Arbeitswilligkeit vorliegt (§ 138 Abs 1 Z 2 und 3 SGB bzw § 9 Abs 1 AlVG), bei den Ruhenstatbeständen (§§ 156 ff SGB bzw § 16 AlVG) oder teilweise bei den Zumutbarkeitskriterien (§ 140 SGB bzw § 9 Abs 2 bis 4 AlVG). Bei Letzteren wird der Grundrechtsschutz des Arbeitslosen ausführlich thematisiert (§ 138 Rz 115 ff und § 140 Rz 11 ff). Besonders informativ, wenngleich nicht weniger kompliziert, ist die deutsche Regelung zum Kurzarbeitsgeld (§§ 95 bis 109 SGB), das bis ins Detail gesetzlich fundiert wurde, während in Österreich bis auf §§ 37b und c AMSG alles Wesentliche auf den Sozialpartnervereinbarungen und der Bundesrichtlinie des Arbeitsmarktservice zur Kurzarbeitsbeihilfe („KUA-COVID-19“) beruht. Ein eigener Kurzarbeitskündigungsschutz, wie er teilweise für Österreich vertreten wird, ist in Deutschland nicht vorgesehen, vielmehr entfällt bei Kündigungen (und einvernehmlichen Lösungen) der Anspruch auf das Kurzarbeitsgeld (§ 98 Rz 29 und 31). Das SGB III beinhaltet auch die Insolvenzentgeltsicherung (§§ 165 bis 172).
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Kommentar auch für den österreichischen Benutzer hilfreiche Erkenntnisse für die praktische Arbeit speziell mit dem Arbeitslosenversicherungsrecht liefern kann.