Sonntag (Hrsg)GSVG / SVSG – Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz / Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz – Jahreskommentar

10. Auflage, Linde Verlag, Wien 2021, 1.192 Seiten, gebunden, € 145,-

STEPHANIEPRINZINGER

Der unter der Herausgeberschaft von Martin Sonntag jährlich überarbeitete GSVG-Kommentar erschien im Jahr 2021 erstmals mit einer Kommentierung des Selbständigen-Sozialversicherungsgesetzes (SVSG), die von Frau Mag. Taudes, Mitarbeiterin der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), vorgenommen wurde. Die Kommentierung findet sich im Anschluss an jene des GSVG. Das SVSG regelt die Organisation der SVS, welche mit 1.1.2020 die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ersetzte. Das materielle Sozialversicherungsrecht wird weiterhin im GSVG, BSVG und Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) normiert. Das AutorInnenteam setzt sich aus VertreterInnen der Gerichtsbarkeit, der Österreichischen Gesundheitskasse, der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, der Wirtschaftsuniversität Wien und der Wirtschaftskammer Österreich zusammen.

Die zehnte Auflage beinhaltet ua Regelungen betreffend die Änderung bei der Anpassung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für 2020 (BGBl I 2020/21BGBl I 2020/21), die Weitergewährung befristeter Leistungen aufgrund pandemiebedingter Verfahrensverzögerungen (9. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/31BGBl I 2020/31), Änderungen im Ausgleichszulagenrecht für die Berechnung des Einkommens bei Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes (BGBl I 2020/73BGBl I 2020/73), die Durchführung und Honorierung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich (BGBl I 2020/105BGBl I 2020/105), die Pensionsanpassung 2021 (Budgetbegleitgesetz [BBG] 2021 BGBl I 2020/135BGBl I 2020/135) sowie die Nichtanrechnung von Übergangsgeld auf die Notstandshilfe (2. SVÄG 2020 BGBl I 2020/158BGBl I 2020/158). Berücksichtigt wurde des Weiteren das SVÄG 2020 (BGBl I 2021/28BGBl I 2021/28), das zu einer Änderung bei der erstmaligen Pensionsanpassung, der Beseitigung der Abschlagsfreiheit ab 1.1.2022 von Pensionen bei Vorliegen von 540 Beitragsmonaten sowie der Einführung des Frühstarterbonus für Versicherungszeiten vor dem 20. Lebensjahr führt. Von der Kommentierung der Regelungen im Zusammenhang mit der Coronakrise wurde, wie von Schober im Vorwort angemerkt wird, in Hinblick auf ihre zeitliche Befristung Abstand genommen. So findet sich zB zu § 380a GSVG (COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken) oder § 384 GSVG (Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich) keine Kommentierung. Zu ersterer Bestimmung wird lediglich festgehalten, wann diese außer Kraft tritt, wobei dieses Datum mittlerweile überholt ist.

Positiv hervorzuheben ist die Übersichtlichkeit dieses Kommentars, wozu auch die Gegenüberstellung der Paragrafen im ASVG zu den Parallelbestimmungen im GSVG/SVSG am Anfang des Werkes beiträgt. Die AutorInnen nehmen aber auch bei den einzelnen Bestimmungen immer wieder Bezug auf die jeweils entsprechenden Normen im ASVG (so zB Schober bei § 92 GSVG Rz 1). Im Rahmen der Kommentierung des SVSG werden ebenso die Vorläuferbestimmungen angeführt (siehe zB §§ 4, 5, 6, 7 oder 8 SVSG Rz 1). Der gegenständliche Kommentar stellt ein aktuelles und sehr empfehlenswertes Nachschlagewerk für die Praxis dar.201