Kemper/Kisters-KölkesArbeitsrechtliche Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
11. Auflage, Luchterhand/Wolters Kluwer Verlag, Hürth 2021, 354 Seiten, gebunden, € 79,-
Kemper/Kisters-KölkesArbeitsrechtliche Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist speziell in Anbetracht der demografischen Entwicklungen ein wichtiger Eckpfeiler der sozialen Absicherung. Das Werk bietet einen kompakten und gleichzeitig detailreichen Einstieg in diese durchaus komplexe Materie, der Schwerpunkt bezieht sich dabei auf die arbeitsrechtlichen Grundlagen. Bei der mittlerweile elften Auflage werden vor allem einschlägige Rsp des EuGH und des BAG eingearbeitet sowie Neuerungen in der Gesetzgebung dargestellt.
Das Werk behandelt mit hohem Praxisbezug sämtliche arbeitsrechtliche Fragestellungen zur betrieblichen Altersversorgung, konkret deren Verhältnis zur Vertragsfreiheit (Kapitel A.), das Versorgungsverhältnis (B.), als Kernthema (C.) das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), den Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (D.), Änderungsmöglichkeiten (E.), die Mitbestimmung des Betriebsrats (F.), das Sozialpartnermodell (G.) und letztlich den Betriebsübergang (H.). Immer wieder finden sich in den einzelnen Kapiteln wertvolle Erläuterungen und Hinweise zu insolvenz-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, die es speziell in der Beratungspraxis zu beachten gilt. Das Literaturverzeichnis ermöglicht tiefergehende Recherchen. Als Anhänge wurden das BetrAVG, das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die §§ 613a BGB und 324 UmwG (Betriebsübergang), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und eine detaillierte Aufarbeitung der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch das Finanzministerium aufgenommen. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis hilft bei der punktgenauen Suche.
Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland entspricht von ihrer Konzeption her teilweise dem österreichischen Recht, so wird etwa ebenso zwischen unmittelbaren (direkten) und mittelbaren (indirekten) Leistungszusagen unterschieden. Die zentrale Grundlage bildet dabei das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), das besonders ausführlich behandelt wird (S 62 bis 142). Vorangestellt sind diesen Ausführungen Erläuterungen zur Vertragsfreiheit, die sich – wie in Österreich – im gegenständlichen Kontext dadurch kennzeichnen, dass es grundsätzlich keinen Anspruch des AN auf eine Betriebspension gibt. Davon besteht in Deutschland allerdings eine wesentliche Ausnahme, seit 1.1.2002 haben bestimmte AN einen – tarifvertragsdispositiven – Anspruch gegenüber dem AG auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Für den österreichischen Rechtsanwender sehr informativ sind bspw auch die Möglichkeiten und Grenzen zu Eingriffen in bestehende Zusagen insb durch Widerrufsvorbehalte (S 187 ff).