NiedristMedizinische Selbstbestimmung in Alten- und Pflegeheimen

Jan Sramek Verlag, Wien 2023, XX, 340 Seiten, broschiert, € 85,-

SOPHIAMARCIAN-EROGLU

Verena-Maria Niedrist beleuchtet in ihrem kürzlich erschienenen Buch die diversen rechtlichen Aspekte einer medizinischen Behandlung und geht dabei auf die Besonderheiten im Zusammenhang mit der Behandlung von Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen untergebracht sind, ein. Die (rechtliche) Auseinandersetzung mit der medizinischen Behandlung in Alten- und Pflegeheimen ist nicht nur aufgrund der institutionellen Gegebenheiten und Risiken, sondern auch aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieser Institutionen, angefeuert durch den demographischen Wandel der Bevölkerung, bedeutsam.

Die Autorin zeigt dabei auf, dass sich die Patient:innen in Alten- und Pflegeheimen in einer vulnerablen 343Situation befinden, in der ihre Rechte und insb das auf medizinische Selbstbestimmung, gewahrt werden müssen. So ist es im Hinblick auf die Verabreichung von Medikamenten als Teil einer medizinischen Heilbehandlung den meisten Menschen klar, dass diese nicht ohne Zustimmung der zu behandelnden Person erfolgen kann. Dass diese Zustimmung aber ohne ausreichende Aufklärung iS eines „informed consent“ gar nicht gültig ist und wie umfassend eine solche Aufklärung sein muss, wird in Abschnitt 3 des Buches ausführlich dargestellt.

Im zweiten Abschnitt des Buches dreht sich alles um die rechtlichen Rahmenbedingungen, in die medizinische Behandlungen, Pflege, Betreuung und Unterbringung eingebettet sind. Dabei geht die Autorin immer auch auf die besonderen Umstände in Pflegeeinrichtungen ein. Von strafrechtlich relevanten Bestimmungen, wie die Eigenmächtige Heilbehandlung § 110 StGB, über zivilrechtliche Aspekte eines Behandlungsvertrages oder Schadenersatzpflichten bis hin zu Landesgesetzen werden alle Normen, von einfachgesetzlicher Ebene bis zu Völker- und Unionsrecht, dargestellt. Gleichzeitig analysiert die Autorin im vierten Abschnitt ihres Buches die wesentlichen Bestimmungen immer unter dem Gesichtspunkt der Menschen- und Grundrechte (insb das Recht auf Selbstbestimmung) sowie deren Vereinbarkeit.

Auf die – besonders in Alten- und Pflegeheimen relevanten – Vertretungsmodelle und gesetzlichen Möglichkeiten der Vorausplanung (oder Ablehnung) medizinischer Behandlungen wird im dritten Abschnitt des Buches eingegangen.